Das Erbrecht ist in Deutschland über die Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches festgelegt. Für den Fall, dass der Verstorbene kein Testament hinterlassen hat, bestimmt die gesetzliche Erbfolge, welche Personen erbberechtigt sind. Dafür ist folgende Rangfolge grundlegend:
Kinder, Enkel und Urenkel
Eltern, Geschwister, Neffen/Nichten
Großeltern, Onkel/Tanten, Cousins/Cousinen
Dabei werden Erben zweiter Ordnung erst berücksichtigt, wenn keine Erben erster Ordnung vorhanden sind, usw.
Der Ehepartner erbt, sofern Erben erster Ordnung vorhanden sind, ein Viertel des Nachlasses. Bei Erben zweiter Ordnung die Hälfte bzw. den gesamten Nachlass, wenn es keine Erben erster oder zweiter Ordnung gibt.
Sollten Sie mit dieser Regelung nicht einverstanden sein, empfiehlt sich in jedem Fall das Verfassen eines Testaments. Jedoch steht den Erben erster Ordnung unabhängig davon ein sogenannter Pflichtanteil zu.
Den Letzten Willen rechtsgültig niederschreiben kann jeder, der volljährig und im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte ist. Wichtig ist aber, dass das Testament handschriftlich verfasst und mit vollständigem Namen, Datum und Unterschrift versehen ist. Außerdem sollten Sie Ihr Testament an einem Ort hinterlegen, an dem es später mit Sicherheit gefunden wird.
Absolute Sicherheit bietet das Aufsetzen des Testaments durch einen Notar. So ist es zuverlässig verwahrt und wird im Todesfall unverzüglich an das zuständige Nachlassgericht weitergeleitet.
Wir möchten Sie bitten, sich bezüglich Erbschaftsangelegenheiten juristisch beraten zu lassen. Gerne vermitteln wir die entsprechenden Kontakte.
Niemand setzt sich gern mit der Möglichkeit auseinander, überraschend von einem Unfall oder einer schweren Krankheit getroffen zu werden. Doch noch unangenehmer ist die Vorstellung, sich in einem solchen Fall nicht mehr artikulieren und damit keinerlei Einfluss darauf nehmen zu können, was mit einem geschieht. Daher ist es in jedem Fall sinnvoll, über eine Patientenverfügung nachzudenken. Damit kann vorsorglich festgelegt werden, welche medizinischen Maßnahmen im Ernstfall getroffen werden sollen – und welche Sie ausschließen möchten.
Außerdem ist es ratsam, eine Person Ihres Vertrauens hinzuzuziehen und dieser eine Vorsorgevollmacht zu übertragen. So kann sie dafür sorgen, dass Ihre Wünsche genau so umgesetzt werden, wie Sie es wünschen. Doch natürlich ist Ihre Patientenverfügung auch ohne eine solche Vertrauensperson rechtskräftig. Außerdem ist es möglich, sie jederzeit zu ändern oder zu widerrufen.
Wir möchten Sie bitten, sich zu Ihrem eigenen Schutz vor dem Verfassen einer Patientenverfügung juristisch beraten zu lassen.
Zusätzliche Informationen und Ratschläge rund um die Patientenverfügung erhalten Sie in der folgenden Broschüre vom Bundesministerium der Justiz:
Vorlage zum Download als PDF (externer Link)
Weitere nützliche Checklisten finden Sie in unserem Downloadbereich.
Viele Menschen schrecken noch zurück vor der Bereitschaft zur Organspende. Dabei ist dies ein entscheidender Beitrag, um anderen Menschen ein längeres Leben zu ermöglichen. Außerdem werden durch die bewusste Entscheidung für oder gegen die Organspende – denn beides kann mithilfe des Organspendeausweises festgehalten werden – auch Ärzte entlastet. Denn immer wieder kommen diese aufgrund der geringen Bereitschaft und der hohen Zahl an Menschen, die auf Rettung hoffen, in Bedrängnis und sind daher gezwungen, in Fällen von Hirntod die Angehörigen um Erlaubnis zur Organspende zu bitten. Für die betroffenen Familien ist es zusätzlich belastend, sich mit einer solchen Frage auseinanderzusetzen.
Indem Sie einen Organspenderausweis ausfüllen, treffen Sie diese wichtige Entscheidung selbst und stellen damit sicher, dass niemand anders sich damit quälen muss. Sie können sich bei Ihrer Bereitschaft zur Spende auf bestimmte Organe oder Gewebe beschränken. Zudem ist es möglich, auf dem Ausweis eine Person einzutragen, die im Ernstfall sofort benachrichtigt wird.
Zeigen Sie Verantwortung, indem Sie wichtige Entscheidungen selbst treffen.
Sie bekommen den Organspendeausweis bei Ihrem Arzt oder in der Apotheke. Alternativ können Sie einen Vordruck unter folgendem Link downloaden:
Organspendeausweis der BZgA (externer Link)
Kinder gehen anders mit dem Thema Tod um als wir. Die Vorstellung von Vergänglichkeit ist für sie oft noch nicht greifbar, gleichzeitig zeigt sich ihre Offenheit und Direktheit auch bei Themen, die uns unangenehm sind – z. B. indem sie uns mit überraschenden Fragen konfrontieren.
Wichtig ist, dass Sie solchen Fragen nicht ausweichen, sondern sich die Zeit nehmen, um in aller Ruhe die richtigen Antworten zu geben.
Seien Sie dabei ebenfalls offen und vor allem ehrlich. Und sprechen Sie auch über Ihre eigenen Gefühle. Sie brauchen Ihre Trauer nicht zu verstecken. Nur wenn Sie wirklich offen und ehrlich sind, kann Ihr Kind den Trauerfall verstehen und verarbeiten. Oft helfen Formulierungen und Beispiele aus der kindlichen Welt, um Ihre Gedanken für Ihr Kind nachvollziehbar zu machen.
Hilfreich sind auch Rituale, mit denen Sie gemeinsam den Verstorbenen ehren. Unternehmen Sie z. B. zusammen Aktivitäten, die diesem wichtig waren, oder zünden Sie regelmäßig auf dem Friedhof eine Kerze an. Solche Rituale sind nicht nur für Ihr Kind wohltuend.
Das nachfolgende Link ist ein guter Einstieg in den Dialog mit ihrem Kind und beleuchtet das Thema Tod auf kindgerechte Art und Weise. Dieses dortige Video steht auch als Bilderbuchversion bei der TrauerHilfe Müller zum Ausleihen bereit. Sprechen Sie uns einfach an.
Quelle: WDR; Leb wohl, lieber Dachs; © WDR VideoPodcast
Bei einem Trauerfall im Freundeskreis oder näheren Umfeld stellt sich oft die Frage, wie man damit umgehen soll. Gerade in Zeiten der Trauer sind Menschen sehr sensibel und leicht können unbedachte Worte missverstanden werden oder zumindest unangemessen erscheinen. Doch ist es wichtig, die Furcht, etwas Falsches zu sagen, zu überwinden und das persönliche Mitgefühl auch offen zu äußern. Denn genau das spendet den Betroffenen Trost und neue Hoffnung.
Um Ihnen die Suche nach den richtigen Worten zu erleichtern, haben wir eine kleine Formulierungshilfe für Sie zusammengestellt:
An Freunde und Bekannte An Vorgesetzte und Kollegen An Freunde und Bekannte An Vorgesetzte und Kollegen Wenn Sie die verstorbene Person gut oder sehr gut gekannt haben, fallen Ihnen sicher spontan Eigenschaften oder Erlebnisse ein, die Sie besonders geschätzt haben und die Ihnen unvergesslich bleiben werden. Wenn Sie ein Kondolenzschreiben für einen Kollegen oder Vorgesetzten formulieren, könnten Sie das etwa so tun: Was wünschen Sie Ihren Freunden/den Hinterbliebenen jetzt? Einhalt, Ruhe, Zeit zur Verarbeitung der Trauer? Möchten Sie ein Hilfsangebot formulieren? Auch dies passt sehr gut an den Schluss. Stehen Sie dem/den Trauernden nicht ganz so nahe, formulieren Sie den Schluss etwas distanzierter:
Ihre persönliche Datenbank soll Ihnen eine nützliche Hilfe sein, Ihre persönlichen Dinge zu ordnen und eine gute Übersicht über all Ihre Daten zu haben.
In diese Merkhilfe können Sie wichtige Termine rund um eine Trauerfeier eintragen und haben wichtigte Erledigungen im Blick.
In diesem Dokument haben wir die wichtigsten Erledigungen im Anschluss an die Beisetzung für Sie zum Abhaken zusammengefasst.
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Damit Sie auch genau wissen, wofür die verschiedenen Blumen stehen, haben wir für Sie ein kleines Lexikon der Blumensymbolik als PDF zusammengestellt.